Wohnungen in 4701 Bad Schallerbach
(Grieskirchen, Oberösterreich)
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OKMietwohnung in 4701 Bad Schallerbach
4701 Bad Schallerbach / 83,79m²
€ 11,15 / m²
#Dachgeschoss #Balkon
Die Wohnung bietet eine Wohnfläche von ca. 83,79 m² aufgeteilt in Vorraum, Schlafzimmer mit Balkon, Badezimmer mit Badewanne und Dusche, WC, einer großen Küche mit Essbereich und einem weiteren Balkon sowie einem Wohnzimmer. Sie befindet sich im letzten Obergeschoß (Dachgeschoß) des VKB Gebäudes und ist bequem über einen Lift zu erreichen. Der Heizwärmebedarf des Hauses fällt laut Energieausweis in die Klasse: C und liegt bei 67,5 kWh/m²a. BEZUG: Der Bezug dieser Wohnung ist ab sofort möglich. BEHEIZUNG: Die Beheizung des Hauses erfolgt mittels einer zentralen Gasheizung und die monatlichen Kosten belaufen sich hierfür derzeit auf ca. 160,87.- Euro inkl. MwSt. MIETE: Die monatliche Miete beträgt ca. € 612,70 inkl. MwSt. BETRIEBSKOSTEN: Die Betriebskosten belaufen sich derzeit auf ca. € 160,38.- inkl. MwSt. GESAMTMIETE inkl. BETRIEBS- und HEIZKOSTEN: Die monatliche Gesamtmiete inkl. Betriebs- und Heizkosten beträgt € 933,95.- KAUTION: Die Kaution beträgt € 1.900,- und ist in Form eines Sparbuches vor Bezug zu erbringen. BESICHTIGUNG: Jederzeit gerne nach telefonischer Terminvereinbarung mit Hr. Hermann Langanger unter der Telefonnummer [Telefonnummer entfernt]. Provisionsfrei für den Mieter DETAILUNTERLAGEN: Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung bei Herrn Hermann Langanger unter der Telefonnummer [Telefonnummer entfernt]. Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit gesellschaftlicher Verflechtung besteht. Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Krankenhaus <500m Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <7.000m Sonstige Bank <500m Geldautomat <500m Post <500m Polizei <500m Verkehr Bus <500m Bahnhof <500m Autobahnanschluss <5.000m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]