Landwirtschaftsgrund in 2650 Payerbach
(Neunkirchen, Niederösterreich)
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2650 Payerbach / 709m²
€ 130,- / m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Geschützt leben, in Koexistenz mit der Natur Der Bauplatz liegt im großen Naturschutzgebiet „Nordöstliche Randalpen“ Natura 2000. Damit ist die Aufgabe verbunden, die wertvollen europäischen Arten und Lebensräume für uns und die Generationen nach uns in zu erhalten und gleichzeitig durch eine schonende Bewirtschaftung unsere Kulturlandschaft zu sichern. Wie aus der Gebietsbeschreibung von Natura 2000 zu entnehmen ist, verfügen manche Kleinregionen der „Nordöstlichen Randalpen“ über klimatische Besonderheiten. So findet man am Abfall des Gebirges auch teilweise submediterran Klimabedingen. In den Gärten der zu bebauenden Parzellen können also, ohne Einschränkungen, demnach Edelkastanien, Mandelbäume, oder auch Obstbäume mit Feigen und Kiwis gepflanzt werden. Durch die landschaftliche Vielfalt vom Hochgebirge und den beschriebenen, klimatischen Randlagen kommt es zu einer ungeheuerlichen Vielfalt und gleichzeitig zu engem Nebeneinander von unterschiedlichen Lebensräumen, die das Gebiet charakterisieren und kennzeichnen. Die Baugründe liegen auf den südlichen Ausläufern des Eichbergs. Schon vor der Grundteilung wurde darauf geachtet, eine Gartensiedlung mit besonderem ökologischem Wert zu schaffen. Große Parzellen, in denen auch neben den Bedürfnissen der Bewohner noch Platz für die pflanzlichen und tierischen Lebewesen bleibt. Durch das Areal fließt ein kleiner, seichter Bach an dessen Verlauf sich eine Sackgasse (Spielstraße?) befindet, die die sechs Grundstücke zugänglich macht. Dieser, aber auch die von vielen Tieren belebten, selten gewordenen und ökologisch (in Zeiten der Klimaerwärmung) bedeutenden, kleinsten Feuchtwiesen ermöglichen eine besondere Gestaltung der Gartenanlage. Auch wenn es keine gesetzlichen Auflagen dazu gibt, gegen geringen Kostenaufwand wären regionale Spezialisten wie „landscape desgin“ mit neuen Ideen helfend zur Verfügung. Payerbach – der Luftkurort Aufatmen in der Natur Höhenlage, saubere Luft, Reizklima und die Kraft des Wassers rütteln in der Natur unsere Lebensgeister wach. Payerbach war ab Mitte des 19. Jahrhundert fester Bestandteil des Sommerlebens der Aristokratie und des wohlhabenden Bürgertums. Die Schönheit der Landschaft, verbunden mit den klimatischen Vorzügen des erfrischenden Luft- und Wasserreichtums, diese drei energiespendenden Elemente wurden schon damals für in der Stadt lebende Menschen mit dem Begriff „Sommerfrische“ zusammengefasst. Payerbach ist jetzt ein staatlich anerkannter „Luftkurort“ oder „Heilklimatischer Kurort“. Sorgfältig wird von der Behörde darauf geachtet, dass das trotz weltweit steigender Umweltbelastung so bleibt. Die konstante Kontrolle erfolgt in Form von Klimagutachten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik. In der Beurteilung wird nicht nur der Ist - Zustand sondern auch die Zukunft einer Region beachtet. So wird der Wert der Feinstaubbelastungen konstant kontrolliert, die Anzahl an Nebeltage z.B. darf nicht höher als jährlich 15 sein, die Sonnenscheindauer von mindestens 1500 Stunden. Jeder, der dort lebt, kann in einer immer mehr belasteten Umwelt nachhaltig davon profitieren. Beschreibung der Liegenschaft, Parzelle 5 Der Zugang zum Grundstück 4/14 der Bauparzelle 5 ist vom Umkehrplatz der verkehrsarmen Sackgasse. Völlig frei ist der Blick auf die im Osten befindliche Wiese mit Grünlandwidmung. Die Gegend in der sich die Liegenschaft befindet ist seit Generationen als besonders mild bekannt. Es gibt kaum Nebel, besonders viele Sonnenstunden und kaum Feinstaubbelastungen. Die Bepflanzung mit dem Süden zugeordnete Bäumen und winterfeste Kiwi-Hecken sind durchaus möglich. Auf der südseitlichen Nachbarparzelle steht ein neu errichtetes Wohnhaus einer jungen Familie. Von der Baubehörde wurde die Adresse „ Zuckerhutsiedlung“, Hausnummer 30 festgelegt. Es ist die Errichtung eines Einfamilienhauses gestattet. Im Flächenwidmungsplan ist die Widmung „Bauland-Wohngebiet“, offene Bauweise, 35%, Bauklasse I, II ausgewiesen. Die von der Gemeinde vorgeschrieben Aufschließungsabgabe von € 15.809.81 ist im Zuge der notariellen Kaufvertragsabwicklung an die Gemeinde Payerbach zu bezahlen. Derzeit besteht kein Bauzwang auf der Liegenschaft.... [Mehr]