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OK5722 Niedernsill / 523m²
€ 7,56 / m²
#Baugrund
In Niedernsill beabsichtigen die Österreichischen Bundesforste in Kooperation mit der Gemeinde Niedernsill die Vergabe von Bauplätzen als Baulandsicherungsprojekt im Baurechtswege. Die letzten beiden zu vergebenden Bauplätze GN 73/23 ("G1)" und GN 73/22 ("G2") liegen zentrumsnah im Talboden und weisen Grundstücksgrößen von 523 m² bzw. 524 m² auf. Ein detaillierter Bebauungsplanentwurf besteht. Ein Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz ist verpflichtend! Neben einem jährlichen Baurechtszins fallen Nebenkosten im Zuge des Vertragsabschlusses an. Die Kosten des Baurechtes betragen jährlich EUR 7,56/m² (VPI 2020, Monat 11/2024, 124,4 Punkte). Die Laufzeit der Baurechtsverträge beträgt maximal 99 Jahre. Für den Abschluss des Baurechtsvertrages bestehen besondere Bedingungen der Baulandsicherung. Die Grundstücke sind insbesondere nicht zur Nutzung als Zweitwohnsitz vorgesehen. Für Bewerber steht ein Formblatt zur Verfügung. Neben dem verpflichtenden Formblatt an die ÖBf ist zur Vergabe bzw. zum Abschluss des jeweiligen Baurechtsvertrages die Zustimmung der Gemeinde Niedernsill notwendig. Jeder Bewerber hat daher auch von sich aus das Einvernehmen mit der Gemeinde Niedernsill herzustellen bzw. entscheidet die Gemeinde Niedernsill über die endgültige Zuteilung der Grundstücke. Nähere Informationen finden sich unter www.niedernsill.salzburg.at bzw. [Telefonnummer entfernt] Für Auskünfte steht Mag. Herwig Hölzl, [E-Mail-Adresse entfernt], [Telefonnummer entfernt] zur Verfügung. Die Österreichische Bundesforste AG behalten sich vor, den Vergabeprozess und das Bieterverfahren jederzeit und einseitig - unter Beachtung des Gleichheits- und Transparenzgebotes - zu verändern bzw. zu unterbrechen oder zu beenden. Interessenten, die am Erwerb des Baurechts interessiert sind, werden eingeladen am Bieterverfahren teilzunehmen. Die Österreichische Bundesforste AG leistet keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen, und haften gegenüber dem Interessenten nicht für allfällige im Zusammenhang mit der Untersuchung der Liegenschaft entstehenden Kosten oder Gebühren, auch dann nicht, wenn sich die Österreichische Bundesforste AG entscheiden sollten, den Vergabeprozess zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig abzubrechen.... [Mehr]