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Baugrund zu verkaufen!
€ 21.944,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 20,30 / m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,30 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
Baugrund mit Glasfaseranschluss
€ 14.476,-
3852 Gastern / 1034m²
€ 14,- / m²
#Baugrund
Baugrund Feldgasse
€ 9.170,-
2091 Langau / 917m²
€ 10,- / m²
Gemeinde-Wohnbauförderung möglich
€ 59.027,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 64,30 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 64,30 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 14.230,-
3950 Gmünd / 701m²
Baugrund in Putzleinsdorf
€ 43.172,-
4134 Putzleinsdorf / 1004m²
€ 43,- / m²
#Baugrund #ruhig
Willkommen zu Ihrem zukünftigen Traumgrundstück am Ortsrand von Putzleinsdorf. Putzleinsdorf befindet sich im schönen hügeligen Mühlviertel und bietet eine gute Infrastruktur wie Kindergarten, Volksschule, Geschäfte, Gastronomie, Arzt und viele Freizeitangebote. Dieses attraktive Baugrundstück besticht durch seine eben bis leicht geneigte Lage, die Ihnen nicht nur eine hervorragende Baugrundlage bietet, sondern auch die Möglichkeit, ein lichtdurchflutetes Zuhause zu schaffen. Die sonnige Ausrichtung sorgt für eine angenehme Atmosphäre und lädt dazu ein, die Natur in vollen Zügen zu genießen. Hier wohnen Sie in einer ruhigen Umgebung, die Ihnen den perfekten Rückzugsort vom Alltag bietet, während das Ortszentrum nur wenige Gehminuten entfernt ist und Ihnen alle Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs bietet. Mit einem Bebauungszeitraum von fünf Jahren haben Sie ausreichend Zeit, Ihre Pläne zu verwirklichen und Ihr individuelles Zuhause zu gestalten. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und gestalten Sie Ihr Leben an einem Ort, der Ruhe und Lebensqualität vereint. Der vorgeschriebene Infrastrukturkostenbeitrag von ? 6,45 pro m² ist zum Kaufpreis noch separat zu bezahlen. Bitte geben Sie uns bei Ihrer Anfrage Ihren vollständigen Namen, sowie Ihre aktuelle Wohnadresse bekannt. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Angaben bearbeiten können. Unsere Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum.... [Mehr]
Baugrund in Ruhelage
€ 600.000,-
4600 Wels, Waldschänke / 1297m²
€ 462,61 / m²
Baugrundstück in exklusiver Ruhelage Dieses Baugrundstück befindet sich in der Nähe der Waldschenke in Wels. Durch die ebene Ruhelage ist es ein echtes Erholungsobjekt, dass den ganzen Tag von der Sonne durchflutet wird. Eine Baugenehmigung für ein großzügiges Wohnhaus ist rechtskräftig vorhanden. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.... [Mehr]
€ 44.118,-
4134 Putzleinsdorf / 1026m²
Baugrund in Dorfrandlage
€ 46.544,89
4252 Liebenau / 1297m²
€ 35,89 / m²
#Baugrund #Hanglage #aufgeschlossen
Dorfrandlage, Siedlungslage, Hanglage, Bauzwang von 5 Jahren, künftig öffentlich aufgeschlossen, Preis inkl. anteilige Kosten für Starkstromeingrabung, Straßenanteil, anteil. Vermessungskosten, exkl. Aufschließungskosten, Anschlusskosten - diese werden von der Gemeinde direkt an die Käufer vorgeschrieben, bzw. bei Überschneidung vom Verkäufer an den Käufer weiterverrechnet.... [Mehr]
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
Baugrund in Karlstein
3822 Karlstein an der Thaya / 883m²
Mehr Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.
3822 Karlstein an der Thaya / 1189m²