Beschreibung
Diese beiden Parzellen befinden sich praktisch mitten im Zentrum von Ennsdorf und sind einerseits über die Wiener Straße und andererseits über die Drosselgasse über eine öffentliche Straße aufgeschlossen. Zumindest in der Drosselgasse befinden sich Wasser und Kanal sowie Strom. Die größere der beiden Parzellen ist vom Norden her zu erreichen. Die kleinere Parzelle so hauptsächlich über die Drosselgasse und damit von Osten her mit einer öffentlichen Zufahrt aufgeschlossen. Durch die Situierung der öffentlichen Straßen, kann der Hauptgarten jeweils in Richtung Süden geplant werden. Auf der großen Parzelle mit 1.383 m² befindet sich ein Brunnen. Hierzu ist auch eine Dienstbarkeit des Wasserbezuges unter Wasserleitung im Grundbuch einverleibt und ist im Zuge der Errichtung eines Gebäudes auf die verlegte Leitung Rücksicht zu nehmen. Diese Dienstbarkeit ist in jedem Fall zu übernehmen. Ansonsten sind auf den
Grundstücken keine Lasten ersichtlich. Die Teilung der großen Parzelle ist angedacht
und in Prüfung bei der Gemeinde aufliegend. Sollte die Teilung von der Gemeinde genehmigt werden ist im Süden der Parzelle mit 1.001 m² eine Privatstraße geplant Mit der Firma, die die Werbung im vorderen Teil partiell aufgestellt hat, ist ein Vertrag abgeschlossen. Dieser bringt jährlich rund 700 ? und wäre nach Angabe des Auftraggebers mit entsprechender Frist und Termin kündbar. Da beide Parzellen vollkommen eben sind, ist der Bau eines Kellers nicht notwendig und können hier Kosten gespart werden. Durch die Größe der Parzellen ist nicht nur der Bau eines Einfamilienhauses, sondern auch die Errichtung von Zweifamilien- oder Doppelhäusern denkbar und durchaus sinnvoll. Eine noch höhere - verdichtete - Bauweise mit Wohnungen ist hier nicht zu erwarten. Die geltenden Richtlinien zur Bebauung, die neben der NÖ-Bauordnung zu beachten sind, können wir selbstverständlich bei Interesse zur Verfügung stellen. Hervorragende Infrastruktur im unmittelbaren Umfeld sind weitere Vorteile. Unsere Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Angebot freibleibend und vorbehaltlich Irrtum. Wir weisen... [Mehr]