Beschreibung
In einem kleinen Mehrparteienhaus (mit nur 4 Einheiten) in der Nähe des Türkenschankparks befindet sich im Hochparterre (OHNE Lift), diese attraktive 3-Zimmer
Wohnung mit Wintergarten und sonnigem Eigengarten. Die
Wohnung gliedert sich wie folgt: einladendes Vorzimmer mit voll ausgestatteter Garderobe, Wohnzimmer mit Zugang zum westseitig ausgerichteten Wintergarten und zum vorgelagerten, ca. 120 m² großen Garten, zwei Schlafzimmer - eines davon mit Zugang zu einer verglasten Loggia, Duschbadezimmer sowie ein extra WC. Die Gesamtmiete versteht sich als Pauschalmiete inkl. Betriebskosten und USt. Die Kosten für Heizung/Warmwasser und Strom werden verbrauchsabhängig verrechnet. Die
Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht. weitere Informationen: Die
Wohnung ist mit hochwertigen Parkettböden, Marmorböden in den Sanitärräumen, teils elektrisch und teils manuell bedienbaren Außenjalousien ausgestattet. Die
Wohnung verfügt über KEINEN Waschmaschinenanschluss,
es steht eine Waschküche für alle Mieter zur Verfügung. Der Wohnung ist außerdem ein Garagenplatz zugeordnet, für welchen keine weiteren Kosten anfallen. Lage: Die Lage zeichnet sich besonders durch ihre Grünruhelage aus, eine hervorragende öffentliche Anbindung bieten die Straßenbahnlinie 41 und zahlreiche Buslinien. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig erreichbar. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]