Beschreibung
In einem attraktiven Jahrhundertwendehaus direkt am Max-Winter-Platz gelegen, gelangt im ausgebauten Dachgeschoß, diese, eben nach Generalsanierung fertiggestellte, großzügige 2-Zimmer
Wohnung zur unbefristeten Vermietung. Die
Wohnung gliedert sich wie folgt: einladendes Vorzimmer, Essbereich mit offener, modern ausgestatteter Einbauküche, Wohnzimmer mit Zugang zur westseitig ausgerichteten Terrasse, Schlafzimmer, Duschbadezimmer mit Waschmaschinenanschuss sowie ein extra WC. Die
Wohnung gelangt zur unbefristeten Vermietung. weitere Informationen: Die eben nach Generalsanierung fertiggestellte
Wohnung befindet sich im ausgezeichneten Zustand und ist komplett klimatisiert, außerdem ist sie mit hochwertigen Parkettböden und eleganten Fliesen in den Sanitärräumen ausgestattet. Ein Kellerabteil ist der
Wohnung zugeordnet. Lage: Die Lage des Hauses bietet eine hervorragende Infrastruktur. Der Vorgartenmarkt, Supermärkte, Cafés und zahlreiche Geschäfte befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der
nahe gelegene Prater bietet zahlreiche Freizeitgestaltungsmöglichkeiten. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr, U1, U2, S-Bahn am Praterstern und zahlreiche Buslinienst ist ausgezeichnet. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]