Beschreibung
Beste Wohngegend + großer Garten Abrissobjekt aus dem Jahr 1968 Facts: Bauland Wohngebiet max. 2 Wohneinheiten pro Liegenschaft BK 1, gekuppelte Bauweise, max. bebaubare Fläche 35%, vordere Baufluchtlinie 3m In diesem Fall bestehen zwei
Grundstücke. Sie sind somit jedes für sich zu betrachten. Der Bebauungsplan sieht eine gekuppelte Bauweise vor. Das bedeutet, dass bei Neubauten die Gebäude jeweils an die nordwestlich Grundstücksgrenze und überwiegend an den Gebäuden der Nachbargrundstücke angebaut werden müssen. Untereinander wären zwischen den
Grundstücken Nr. .112 und Nr. 333/15 die Bauwiche einzuhalten. Für Wohnhäuser wäre jeweils zumindest ein Bauwich von 3,00 m einzuhalten. Lt. einer unverbindlichen Flächenberechnung durch einen externen Architekten lassen sich bis zu 4 Wohneinheiten errichten mit einer WNFL von ca. 540 m² Kaufpreis: ? 350.000.- zzgl. 3 % + USt. Provision Worauf warten Sie noch? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, wir beraten Sie gerne! Unser Service für Sie:
Wenn Sie sich für diese Immobilie entschieden haben, begleiten wir Sie gerne vom Kaufanbot weg inkl. Klärung von Sonderwünschen und der Vertragsunterzeichnung über die Wohnungsübergabe bis hin zu diversen Ummeldungen wie Strom und Gas. Entsprechende Formulare oder auch Meldezettel stellen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Finanzierung Ihres Traumobjekts und finden mit unseren langjährigen Partnern die besten Konditionen für Sie. Bei konkretem Interesse senden wir Ihnen sehr gerne weiterführende Dokumente zu, wie: Grundbuchauszug, Wohnungseigentumsvertrag, Nutzwertgutachten, Eigentümerversammlungsprotokoll (wenn vorhanden) etc... Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haft... [Mehr]