Aufgrund der geltenden Widmung als "EKL, BB" = Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet darf ein Gebäude mit 25m² Grundfläche und 5m Bauhöhe errichtet werden. Der Keller darf 41m² sein, durch die Hanglage kann er als vollwertiger Wohnraum genutzt werden. Dadurch sind brutto 91m² erzielbar.