Beschreibung
In bester Lage direkt an der Ramperstorffergasse im 5. Bezirk gelangt gelangt diese ca. 46m² große 2 Zimmer
Wohnung mit Terrasse zur befristeten Vermietung. Ihr neuer Wohntraum ist wie folgt ausgestattet: - Vorraum - Wohnküche inklusive Einbauküche - Badezimmer inklusive Badewanne, Waschmaschinenanschluss und WC - Schlafzimmer - nordwestseitige ca. 4,26 m² große Terrasse weitere Informationen: Diese Objekt bietet Ihnen: - Kellerabteil - Fahrrad/Kinderwagenabstellraum - allgemeine Gartennutzung im Innenhof Zusätzlich zur Gesamtmiete gibt es ein monatliches Akonto in Höhe von aktuell ca. € 138,28 brutto für Heizung- und Warmwasserkosten zu begleichen. Die
Wohnung wird auf 10 Jahre befristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr und 3 Monate Kündigungsfrist. Lage: Die Ramperstorffergasse 43 liegt im 5. Wiener Gemeindebezirk, Margareten, einer urbanen und vielseitigen Gegend Wiens. Die Umgebung ist geprägt von einer Mischung aus traditionellen Altbauten und modernen Wohnhäusern. Verkehrsanbindung:
Die Lage bietet eine ausgezeichnete Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die U-Bahn-Station Pilgramgasse (Linie U4) ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar und ermöglicht schnelle Verbindungen ins Stadtzentrum sowie zu anderen Teilen Wiens. Zudem befinden sich mehrere Buslinien in unmittelbarer Nähe, die die Mobilität innerhalb der Stadt erleichtern. Infrastruktur: In der näheren Umgebung finden Sie eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte, Bäckereien und Drogerien, die den täglichen Bedarf decken. Zahlreiche Restaurants, Cafés und Bars laden zum Verweilen ein und bieten eine breite Palette kulinarischer Angebote. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]