Beschreibung
Zur Vermietung gelangt eine schöne 2 Zimmer
Wohnung mit Terrasse in 1210 Wien in ruhiger Lage. Die Neubau-
Wohnung ist Richtung Süden ausgerichtet. Ein besonderes Merkmal der
Wohnung ist die großzügige Terrasse mit ca. 13 m². Die Aufteilung ist wie folgt: - Terrasse (ca. 13 m²) - Wohnküche - Schlafzimmer - Vorzimmer - Badezimmer mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss & WC weitere Informationen: - Außenrollo - Terrasse - Echtholzparkett - Kellerabteil - Aufzug Lage: Diese exquisite
Wohnung im begehrten Obergeschoss befindet sich in einem der aufstrebenden Bezirke von Wien und bietet eine hervorragende Anbindung an das pulsierende Stadtzentrum. Der 21. Bezirk überzeugt durch seine perfekte Balance zwischen urbanem Leben und ruhigen Rückzugsorten, ideal für jene, die das Beste aus beiden Welten genießen möchten. Die Nähe zu diversen Grünflächen und Parks lädt zu erholsamen Spaziergängen oder sportlichen Aktivitäten im Freien ein. Hervorragende öffentliche Verkehrsmittel, darunter Bus- und
U-Bahnlinien, sind bequem zu Fuß erreichbar, was die Mobilität innerhalb der Stadt zu einem Kinderspiel macht. Einkäufe des täglichen Bedarfs lassen sich mühelos in den nahegelegenen Geschäften und Supermärkten erledigen, während Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen ebenfalls in der unmittelbaren Umgebung zu finden sind. Die umliegenden Restaurants und Cafés bieten eine Vielfalt an kulinarischen Genüssen und garantieren abwechslungsreiche Gastronomiebesuche. Diese Lage vereint die Vorteile städtischen Lebens mit einem hohen Maß an Lebensqualität und Komfort. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]