Beschreibung
Inmitten der traumhaften Kulisse von Westendorf, umgeben von den majestätischen Kitzbüheler Alpen, bietet dieses Objekt eine seltene Gelegenheit für Investoren und Bauherren, die ein Wohnprojekt mit Perspektive realisieren möchten. Die Immobilie zeichnet sich durch ihre Vielseitigkeit aus und ist ideal für die Errichtung eines modernen eines Wohnprojekts mit mehreren Einheiten. Mit seiner attraktiven Lage in einem der gefragtesten Orte Tirols, bietet dieses Objekt nicht nur eine erstklassige Lebensqualität, sondern auch langfristiges Entwicklungspotenzial. Westendorf ist bekannt für seine ausgezeichnete Infrastruktur, die perfekte Anbindung an das Ski- und Wanderparadies der Region und seine hohe Lebensqualität, was es besonders für anspruchsvolle Mieter und Käufer attraktiv macht. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit Arzt <250m Apotheke <250m Kinder & Schulen Schule <250m Kindergarten <250m Höhere Schule <8.000m Nahversorgung Supermarkt <250m Bäckerei <250m Sonstige Bank <250m Geldautomat <3.250m Polizei <500m Post <250m Verkehr Bus <250m Bahnhof <1.000m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakle r tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung . Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z B Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.... [Mehr]