Beschreibung
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Wohnung alleine mit deinem Smartphone und kannst sie direkt im Anschluss auf orea-home.com anmieten - schick uns jetzt eine Anfrage und sichere dir gleich deinen orea-Besichtigungstermin! Lage: Der 7. Bezirk Neubau ist ebenso wie die anderen inneren Bezirke ein dicht besiedelter und bebauter Bezirk. Er grenzt an den 6. Bezirk an und befindet sich somit in der Nähe der Mariahilfer Einkaufsstraße. Im Süden des Bezirks liegt der bekannte Spittelberg, der für seine schmalen Gassen und einzigartigen Lokale bekannt ist. Auch für Kultur-Freunde ist hier einiges geboten: das Museumsquartier im Bezirk Neubau umfasst neben den Bestandsmuseen stets auch die verschiedensten Ausstellungen und Veranstaltungen. Aufgrund des breiten Angebots, das dieser Bezirk zu bieten
hat, treffen hier stets verschiedene Menschen aufeinander, was ein einzigartiges Wohngefühl vermittelt. Der Immobilienmakler erklärt, dass er - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers - einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <250m Apotheke <250m Klinik <250m Krankenhaus <750m Kinder & Schulen Schule <250m Kindergarten <500m Universität <500m Höhere Schule <1.000m Nahversorgung Supermarkt <250m Bäckerei <250m Einkaufszentrum <500m Sonstige Geldautomat <250m Bank <250m Post <250m Polizei <500m Verkehr Bus <250m U-Bahn <250m Straßenbahn <250m Bahnhof <250m Autobahnanschluss <4.750m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map Doppeltätigkeit/Naheverhältnis Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakle r tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung . Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden. Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z B Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit - bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist - sein Rücktrittsrecht verliert. Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.... [Mehr]