Beschreibung
Im modernen Projekt RAX2 am höchsten Punkt des Wienerberges gelangt im 6. Obergeschoß, diese erstklassige 2-Zimmer
Wohnung mit südseitiger Loggia und Fernblick zur unbefristeten Vermietung. Bei Anmietung ist ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von € 8.880,39 zu leisten. Die Küche ist vom künftigen
Mieter auszustatten. Die unbefristete
Wohnung bietet folgende Aufteilung: zentraler Eingangsbereich mit ausreichend Stauraum, großzügig gestaltetes Wohnzimmer mit offenem Küchenbereich (diese muss vom
Mieter selbst ausgestattet werden) und Zugang zur ca. 10 m² großen Loggia, Schlafzimmer, elegantes Duschbadezimmer mit Waschmaschinenanschluss sowie ein separates WC. weitere Informationen: Ein Einlagerungsraum ist der
Wohnung zugeordnet. Die hochwertige Ausstattung lässt keine Wünsche offen, dazu zählen Schalldämmfenster in allen Zimmern, Eichenparkettböden sowie eine Komfortlüftung. Lage: Ein Garagenplatz ist in der hauseigenen Tiefgarage kann bei Bedarf angemietet werden. In der unmittelbaren
Umgebung befinden sich Geschäfte des täglichen Bedarfs, auch die öffentliche Anbindung (Autobus 15A , 66A, 67A, 70A: Haltestellen direkt beim Haus, Straßenbahn Linie O, 67 (5 Gehminuten). Die U1 am Verteilerkreis befindet sich nur wenige Busstationen entfernt. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]