Beschreibung
In zentraler Lage des 9. Bezirks, zwischen Friedensbrücke und Franz-Josefs-Bahnhof, befindet sich im 5. Obergeschoß dieses modernen Wohnhauses, diese großzügige 2-Zimmer
Wohnung. Die
Wohnung gliedert sich wie folgt: Vorzimmer, Wohnzimmer mit offener, modern ausgestatteter Einbauküche, Schlafzimmer, Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss sowie ein praktischer Abstellraum. Zusätzlich zur Gesamtmiete fällt ein monatliches Akonto für Heizung und Warmwasser in der Höhe von € 71,08 an. Die
Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht. weitere Informationen: Die
Wohnung ist mit Eichenparkettböden, einer Einbauküche (DAN), Kunststofffenstern, Außenjalousien und einer Sicherheitstür ausgestattet. Lage: Ein Autoabstellplatz in der hauseigenen Tiefgarage kann zu einer monatlichen
Miete von ca. € 104,00 angemietet werden. Ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum steht ebenfalls zur Verfügung. Durch die Nähe zur U-Bahn (U4 Friedensbrücke) und den
Straßenbahnlinien 5, 33 und D, sowie zum Franz-Josefs-Bahnhof, ist die Wohnung bestens an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Geschäfte, um den täglichen Einkauf zu erledigen, befinden sich am nahe gelegenen Julius-Tandler-Platz bzw. in der Porzellangasse. Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]