Beschreibung
Diese sonnige Dachgeschoß -
Wohnung ist zum Renovieren! Die Aussicht ist großartig. Vom Loser bis zum Dachstein inkl. der Seesicht. Die 54m² große
Wohnung befindet sich im 2.OG ohne Lift. Der Kamin wurde innen mit Edelstahl saniert. Das Carport und 1x Abstellplatz für insgesamt 2 PKW kosten 25.000,-? zusätzlich. Der Gesamtpreis beläuft sich daher auf ? 225.000,- (zuzüglich Kaufnebenkosten). Größere und kleinere Nahversorger sind direkt in der Nähe. Falls Sie die
Wohnung zum
Vermieten kaufen, kann ich mich sehr gerne um Ihre
Mieter als Gesamtlösung kümmern. Die kleine Dachwohnung hat derzeit noch eine gemeinsame Wasserlösung und Heizung für Festkörper. Beide Kreisläufe müssen/können mit Zählern versehen werden. Das Dach ist ein Kupferdachl. Zusammen hätten Sie 68m² + 54m² bzw. 3 Schlafzimmer und 2 Bäder. Der 2. Stock ist derzeit bewohnt. Diese
Wohnung wird nicht verkauft. Jede
Wohnung und jeder Raum am Grundstück ist parifiziert mit genauer Zuordnung und Gemeinschaftsfläche. SIE ÜBERLEGEN
IHRE IMMOBILIE ZU VERKAUFEN? Wir machen das täglich! Kostenlose und unverbindliche Marktwerteinschätzung! Jetzt anrufen: DI Ilona Moosbeckhofer - Tel. [Tel] Besuchen Sie uns im Einkaufs - Center WEST Graz Webling! Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich ? Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises) ? Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)* ? Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko) ? Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde ? Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc. ? gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)* ? gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank ? Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt. *Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz). Angaben gemäß gesetzlichem Erford... [Mehr]