Beschreibung
Objektbeschreibung Dieses exklusive, lichtdurchflutete und äußerst großzügig ausgeführte
Haus in der Stefan-Moser-Straße 22, 9500 Villach, bietet höchsten Wohnkomfort und zahlreiche Annehmlichkeiten. Kellergeschoss: Das Kellergeschoss ist von der Straße her ebenerdig zugänglich und verfügt über eine großzügige Doppelgarage mit Abstellraum und Zugang zum Technikraum. Ein Durchgang führt zur zweiten, ebenfalls sehr großen Garage mit eigenem Abstellraum. Der Vorraum ist sowohl von der Straße her als auch über einen Durchgang in der Garage erreichbar. Hier befindet sich eine Einliegerwohnung oder ein Büro mit ca. 35 m², bestehend aus Eingangsbereich, Küche/Wohnbereich und einem Bad/WC. Erdgeschoss: Ins Erdgeschoss gelangt man über eine beheizte Treppe. Es verfügt über einen zentralen Vorraum, einen luftigen großen Wohnraum mit Terrasse, eine moderne und hochwertige Küche (vor einem Jahr neu) und einen Essbereich mit Zugang zur überdachten Terrasse. Ein weiterer lichtdurchfluteter Wohnraum mit
Wohnraumlüftung bietet Blick in den Garten und auf die Galerie. Zwei Schlafzimmer, eine Diele, ein Badezimmer mit großzügiger begehbarer Dusche (Bad mit Wandheizung) und Badewanne sowie ein separates WC runden das Erdgeschoss ab. Alle Zimmer sind zentral begehbar. Zwei extra Kaminöfen in den Wohnräumen sorgen für behagliche Wärme. Dachgeschoss: Das Dachgeschoss erreicht man über eine stylische Wendeltreppe. Die Räumlichkeiten im Dachgeschoss umfassen ein Schlafzimmer, ein eigenes Ankleidezimmer sowie ein Bad/WC und sind über eine offene Galerie begehbar Allgemein: Das Bad in der Einliegerwohnung und im Erdgeschoss sowie der zweite Wohnraum im Erdgeschoss verfügen über eine extra Wandheizung. Im gesamten Bereich ist eine Fußbodenheizung installiert. Garten: Der Garten bietet Anschlüsse für diverse technische Upgrades. Außerdem sind zwei Zisternen mit 5 m Tiefe verbaut, die der Versickerung dienen, aber auch zur Gartenbewässerung genutzt werden könnten. Der Energieausweis ist in Arbeit. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumin... [Mehr]