Beschreibung
Die angebotene Bürofläche befindet sich im Herzen von Villach am Bahnhofsplatz, einer der zentralsten und belebtesten Standorte der Stadt. Die Lage bietet eine hervorragende Sichtbarkeit und ist optimal für Kundenverkehr geeignet. Durch die gute Erreichbarkeit sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto ist das Büro ideal für Unternehmen, die auf eine zentrale Lage angewiesen sind. Objektbeschreibung: Die Bürofläche erstreckt sich über ca. 160m² und befindet sich im 1. Obergeschoss eines modernen Gebäudes, das über einen Lift zugänglich ist. Der Raum ist lichtdurchflutet und bietet dank einer großzügigen Fensterfront einen herrlichen Blick auf den Bahnhofsplatz. Teilweise möbliert, bietet die Fläche bereits eine Grundausstattung und ist somit schnell bezugsfertig. Ausstattung: Lichtdurchflutete Räumlichkeit Eigener Besprechungsraum Teilweise möbliert Großzügige Fensterfront mit Blick auf den Bahnhofsplatz Liftzugang Hervorragende Sichtbarkeit und Standort für Kundenverkehr
Lagevorteile: Zentrale Lage am Bahnhofsplatz Optimale Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto Vielfältige Einkaufs- und Gastronomiemöglichkeiten in unmittelbarer Nähe Attraktives Umfeld für Mitarbeiter und Kunden Verfügbarkeit: Die Bürofläche ist ab sofort verfügbar und kann nach Absprache besichtigt werden. Für weitere Informationen und Besichtigungstermine stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktdaten zu vereinbaren, dies gilt auch für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. Lage. Wir bitten um Verständnis. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Provision in Höhe der gesetzlichen Maklerverordnung vom Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.... [Mehr]