Beschreibung
Ab sofort gelangt dieses Grundstück inklusive Altbestand im Gewerbegebiet Arzl in Innsbruck zum
Verkauf. Das sich auf dem Baugrund befindliche
Wohnhaus ist voll unterkellert und gliedert sich in UG, EG, 1.OG und 2.OG (Dachgeschossausbau). Die Bauweise setzt sich aus Massiv, Ziegel und Holzbau zusammen und bietet einen, dem Alter des Gebäudes entsprechenden, Gesamtzustand. Die Immobilie verfügt über einen großen Keller, einen südlich ausgerichteten Garten sowie 2 ebenfalls südlich ausgerichtete Balkone. Die Immobilie verfügt des weiteren über diverse Parkmöglichkeiten. Insgesamt finden Sie in dem derzeitigen Bestandsobjekt drei 3-Zimmer-Wohnungen vor. Bei einem Abbruch und einem Neubau kann die bestehende Kubatur (Wohnen) erhöht werden. Durch die schiere Größe des Objekts, ergeben sich hier auch für Immobilienentwickler unterschiedlichste Möglichkeiten dieses Gebäude zu revitalisieren. Im Rahmen der geltenden Raumordnung würden sich diverse Änderungs- und/oder Umbaumaßnahmen anbieten um
das gesamte Potential dieser Immobilie entfalten zu können. Eine 2017/18 durchgeführte Planungsstudie liegt ebenfalls vor. Damals wurde unter anderem eine Baubewilligung erwirkt welche 1/3 Wohnen und 2/3 Gewerbe vorgesehen hätte. Der Neubau wäre als 4 stöckiges Wohn- und Geschäftsgebäude geplant gewesen. Die damals eingereichten Pläne liegen vor. Die Bewilligung ist abgelaufen und kann neu angesucht werden. Ich freue mich Ihnen bei einer gemeinsamen Besichtigung sämtliche Vorzüge persönlich näher bringen zu können. Ich berate Sie gerne zu allen Details und freue mich auf Ihr Interesse. Strele Viktor [Email] T [Tel] M [Tel] Unsere Objekte finden Sie zuerst unter www.sreal.at! Anmerkungen: Die angeführten Angaben und Informationen dienen lediglich als unverbindliche Vorinformation und bleiben somit ohne jede Gewähr. Die Angaben erfolgen aufgrund jener Informationen und Unterlagen welche s REAL von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellun... [Mehr]