Beschreibung
Anlageobjekt in St.Stefan ob Stainz an der Schilcherweinstraße Vollvermietetes 2- geschoßiges Altbauzinshaus mit 4 Wohneinheiten und 4 KFZ-Abstellplätzen in beliebter Lage am Ortsrand von St.Stefan ob Stainz. Dieses Altbauzinshaus befindet sich idyllisch gelegen im Schilcheranbaugebiet der Weststeiermark. Die Lage macht die Liegenschaft besonders attraktiv. Das Zinshaus besteht aus 4 Wohneinheiten mit einer Größe von TOP 4, 2 Zimmer - 42,96m² TOP 2, 2 Zimmer - 50,50m² TOP 1, 2 Zimmer - 51,08m² TOP 3, 3 Zimmer - 66,29m² Weiters verfügt die Liegenschaft über 4 KFZ-Abstellplätze im Freien. Die Liegenschaft ist vollvermietet und erzielt derzeit Nettomieteinnahmen von ? 1.458,25 monatlich. Diese Immobilie bietet die Chance, in den Immobilienmarkt an der Schilcherweinstrasse einzusteigen. Eine solide Rendite machen dieses Zinshaus zu einer langfristigen und ertragreichen Investition. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung einer Besichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kostenlose
und unverbindliche Marktwerteinschätzung! Wir machen das täglich. Jetzt anrufen: Hr. Michael Hackl, Tel. [Tel] Besuchen Sie uns im Einkaufs - Center WEST Graz Webling! Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich ? Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises) ? Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)* ? Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko) ? Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde ? Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc. ? gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)* ? gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank ? Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt. *Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz). Angaben gemäß gesetzlichem... [Mehr]