Beschreibung
Herzlich willkommen in dieser charmanten Immobilie, die 1981 erbaut wurde und sich in einer ruhigen, aber dennoch zentral gelegenen Wohngegend in Pirka befindet. Dieses großzügige
Haus bietet auf zwei Ebenen eine Wohnfläche von insgesamt 200 m². Im Erdgeschoss erwartet Sie eine gut ausgestattete Essküche, ein großzügiges Wohnzimmer mit über 50 m² Fläche, eine praktische Speisekammer, ein Gäste-WC sowie ein Schlafzimmer. Die große Doppelgarage im Erdgeschoss bietet Ihnen zudem einen direkten Zugang zum
Haus. Im Obergeschoss befinden sich vier weitere Zimmer, ein Badezimmer und ein zusätzliches WC. Jedes Zimmer verfügt über Zugang zu einem der Balkone, wobei einer der Balkone den Raum über der Garage erschließt. Das
Haus wird komfortabel über Fernwärme beheizt. Der liebevoll gepflegte Garten erstreckt sich nach Süden und lädt mit einer gemütlichen Gartenhütte zum Verweilen ein. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass es sich beim angegebenen Kaufpreis um einen Richtpreis handelt, der sich aufgrund der Nachfragesituation nach oben oder unten verändern kann, vorbehaltlich der Annahme durch den Abgeber. Nebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich ? Grunderwerbssteuer (3,5 % der Gegenleistung = in der Regel des Kaufpreises) ? Grundbucheintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts (1,1 % des Kaufpreises)* ? Vertragserrichtungskosten (gemäß Vereinbarung mit dem Rechtsanwalt oder Notar, abhängig von Komplexität und Haftungsrisiko) ? Kosten für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und gegebenenfalls der Pfandurkunde ? Antragsgebühren für den Grundbuchsantrag und gegebenenfalls bei der Grundverkehrsbehörde etc. ? gegebenenfalls Grundbuchsgebühr für die Einverleibung des Pfandrechts (1,2 % des Pfandrechtsbetrages)* ? gegebenenfalls Kreditvertragsgebühren gemäß Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank ? Maklerprovision: 3 % vom Kaufpreis zzgl 20 % USt. *Am 20.3.2024 wurde für Wohnimmobilien eine temporäre Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht beschlossen. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den künftigen §§ 25a bis 25c GGG (Gerichtsgebührengesetz). Angaben gemäß gesetzlichem Erfordernis:... [Mehr]