Beschreibung
Helle Bürofläche im Linzer City Tower II zu vermieten! Die Bürofläche verfügt über ca. 289,12m² und befindet sich im 15. Obergeschoß eines Bürohauses in Linz. Sowohl über das Stiegenhaus als auch barrierefrei mit dem Lift (3 Lifte vorhanden) gelangen Sie direkt mittels Zugangsberechtigung in Ihre neue Bürofläche, welche leer oder gegen Ablöse übergeben wird. Alle Räume verfügen über ausreichend natürliche Belichtungsflächen aufgrund der Fensterfronten und sind mit einem dunklen Teppichboden ausgestattet. Die verkehrsgünstige, zentrale Lage garantiert einerseits einen idealen Anschluss an den Verkehr (Autobahnanschluss 1km entfernt) als auch an die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus vor der Türe) und andererseits optimale Einkaufsmöglichkeiten für Besorgungen des täglichen Bedarfs (Lenaupark Einkaufspark). In der hauseigenen Tiefgarage stehen Ihnen Parkplätze zur Verfügung, welche zusätzlich angemietet werden können. KONDITIONEN: - Hauptmietzins monatl. netto: ? 3.668,96 zzgl. 20% USt (exkl.
Betriebs-, Heiz- und Stromkosten) - Betriebskosten-Akonto monatl. netto: ? 757,50 zzgl. 20% USt noch nicht in der angeführten Miete enthalten: - Heizakonto monatl. netto: ? 87,70 zzgl. 20% USt - Tiefgaragen-Stellplatz monatl. netto: ? 101,52/PP zzgl. 20% USt (HMZ ? 86,52 + BK ? 15,00) - bei Bedarf anmietbar Die monatlichen Stromkosten werden je nach Verbrauch direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet. Widmung: Kerngebiet Mindestbefristung des Mietvertrages: 5 jahre Entdecken Sie dieses und weitere spannende Immobilienangebote auf unserer Homepage unter www.nextimmobilien.at! Unverbindliches, freibleibendes Angebot. Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vom Abgeber erhalten - für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Mündliche Nebenabreden zum angebotenen Objekt bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für sämtliche behördliche Genehmigungen und Auflagen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Besichtigungen und Beratungen erfolgen kostenlos, lediglich im Falle einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit ist die gesetzliche bzw. ange... [Mehr]