Beschreibung
Top aufgeteilte 4,5-Zimmer-
Wohnung in Linzer Ruhelage zu
verkaufen! Diese
Wohnung verfügt über ca. 103,40m², punktet mit einem durchdachten Grundriss und wurde vor 2 Jahren fast komplett saniert. Vom großzügigen Vorraum mit Platz für eine Garderobe gelangen Sie in alle weiteren Räume der
Wohnung. Das helle Wohn-/Esszimmer verfügt über ca. 24,12m² und bietet direkten Zugang zur gemütlichen und zum Gemeinschaftsgarten ausgerichteten Loggia. Gegenüber vom Wohnbereich befindet sich die voll ausgestattete Küche mit Tageslicht, welche mit einer kleinen Speisekammer ausgestattet ist. Die Küche, bis auf den amerikanischen Kühlschrank, ist bereits im Kaufpreis inkludiert. Direkt angrenzend befindet sich ein weiterer praktischer Abstellraum. Die 3 Schlafzimmer schaffen genügend Platz für ein Doppelbett und einen großen Kleiderschrank. Das kleine aber feine Badezimmer ist ebenso mit einem Fenster ausgestattet und sorgt somit für ausreichend Tageslicht. Hier befindet sich zusätzlich zum Waschbecken
eine Dusche und ein Handtuchheizkörper. Ein Waschmaschinenanschluss ist im Badezimmer nicht vorhanden, jedoch kann eine Waschmaschine im Abstellraum ihren Platz finden. Die Wohnung befindet sich im ersten oberirdischen Geschoß (Erdgeschoß/Hochparterre). KAUFPREIS: ? 385.000,00 Zugehörig zur Wohnung befindet sich ein abschließbares, gemauertes Kellerabteil mit ca. 6m² und Stromanschluss im Keller, sowie ein asphaltierter Freiparkplatz (Nr. 1) vor dem Wohnhaus. Ebenfalls stehen ein Gemeinschaftsfahrradraum, ein Trocken- sowie Waschraum und ein Gemeinschaftsgarten mit 3 Spielplätzen zur Verfügung. In den umliegenden Straßen stehen für Sie und Ihre Gäste noch zahlreiche kostenlose Parkplätze zur Verfügung. VOR CA. 2 JAHREN DURCHGEFÜHRTE SANIERUNGSARBEITEN: - neue Elektrik - Fenster (3-fach Verglasung) - Rollläden - Türen und teilweise auch Heizkörper - Fliesen - Rigips - Badezimmer GESAMTRÜCKLAGENSTAND: ca. ? 262.500,00 Instandhaltungsrücklage per 31.12.2021 Widmung: Wohnbaugebiet ACHTUNG: Das Haus wurde gefördert errichtet und fällt somit vermutlich ins WGG oder in den Anwendungsbereich des MRGs. Mietzinsobergrenzen und Befristungsabschlag im Ve... [Mehr]