Beschreibung
2-ZIMMER
WOHNUNG - 1.MONAT MIETFREI - MIT BALKON - AB SOFORT VERFÜGBAR! Mit einer Wohnfläche von 46,05 m² verteilt auf zwei Zimmer bietet sie ausreichend Platz für komfortables Wohnen. Die
Wohnung liegt im fünften Stock eines gepflegten Mehrparteienhauses und ist somit ruhig und hell. Die
Wohnung punktet durch ihren neuwertigen Zustand sowie eine offene Wohnküche mit Einbauküche, die als Herzstück der
Wohnung fungiert und zum gemeinsamen Kochen und Verweilen einlädt. Die
Wohnung im EG gliedert sich in folgende Raumaufteilung: Garderobe - Bad - WC - Schlafzimmer - Wohnküche + Balkon + Keller Garagenplätze können Sie je nach Verfügbarkeit optional anmieten! 1. MONAT MIETFREI - nicht inbegriffen sind die Betriebskosten!
Miete netto: € 522,63 BK netto: € 112,82 Gesamt brutto: € 699,00 (HMZ + BK + USt.) zzgl. Heiz- und Stromkosten weitere Informationen: Ausstattung: Markenküchen mit Ober- und Unterschränken inkl. Geräteausstattung, Eiche-Parkettböden, Feinsteinzeug 30/60 cm aus Qualitätskeramik,
Markenarmaturen in den Nassräumen, Handtuchtrockner sowie Waschmaschinenanschluss im Bad, Außentemperaturgeregelte Fernwärme-Zentralheizung, Fußbodenheizung, Kunststofffenster mit ALU-Deckschale, Außenliegender Sonnenschutz in Aluminium, Sicherheitswohnungseingangstüre WK2, Wohnungen mit Loggia oder Balkon, Parteienkeller, Optionaler Garagenstellplatz, Kinderspielplatz, Kinderwagenabstellräume, Waschküche, Fahrradabstellräume Lage: 2 min zu den Öffis, 4 min zum Nahversorger, 7 min zum Hauptbahnhof, 5 min zur FH Joanneum, 14 min mit Öffis zur Innenstadt, 5 min zum Kindergarten Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich z B aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden. Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist. Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.... [Mehr]