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Grundstücksnummer 222/14
€ 8.076,-
3593 Neupölla / 673m²
€ 12,- / m²
#Baugrund
Bauplatz im Norden der Ortschaft Neupölla
Grundstücksnummer 1177/99
€ 12.000,-
3594 Franzen / 1000m²
Vermessung noch nicht durchgeführt Bauplatz im Süden der Ortschaft Franzen
Baugrundstücke im Bereich der Arnbergstraße
3874 Litschau
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Bauplatz 7: 814 m² Bauland Wohngebiet, Bauplatz 8: 814 m² Bauland Wohngebiet
Bauparzelle Aufgeschlossen
3413 Kirchbach / 1168m²
#Baugrund #aufgeschlossen
zum Verkauf gelangen insgesamt 6 Bauparzellen. Ein Bauplatz ist mit einem sehr schönen Landhaus bebaut.
Baugrund zu verkaufen!
€ 14.511,-
3950 Gmünd / 701m²
€ 20,70 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,70 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 22.377,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 60.129,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 65,50 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 65,50 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 64.452,-
3950 Gmünd / 984m²
Grundstücksnummer 352/9
€ 10.440,-
3593 Neupölla / 870m²
Vermessung wurde noch nicht durchgeführt Bauplatzgröße bis 1.000 m² möglich Bauplatz im Osten der Ortschaft Neupölla
Kötschach Mauthen Baugrund zu verkaufen. KEINE Bauverpflichtung
9640 Kötschach / 1004m²
Dieser schöne Bauplatz wird verkauft. Er liegt in einem Wohnungsgebiet auf der Mauthner Seite in Kötschach Mauthen. Schulen, Ärzte, Geschäfte sind zu Fuß erreichbar.
RESERVIERT: Niederleis KAUF - Hochwertig saniertes Weinviertler Landhaus mit großem Garten
€ 399.000,-
2116 Niederleis / 220m² / 6 Zimmer
€ 1.813,64 / m²
#Garten #Parkmöglichkeit #Terrasse #möbliert #ruhig
Niederleis KAUF - Hochwertig saniertes Weinviertler Landhaus mit großem Garten SOFORTBESICHTIGUNG: https://tour.ogulo.com/a X9v Zum Verkauf steht ein Weinviertler Landhaus in absoluter Grünruhelage am Ortsrand. Das Haus bietet Platz für die ganze Familie und ist sofort bezugsfertig. Die Wohnfläche umfasst 6 Zimmer, davon 3 Schlafzimmer und 1 Küche. Das Haus wurde kontinuierlich renoviert, mit einem neuen Dach aus dem Jahr 2016, einer Fassade mit Wärmeschutz aus dem Jahr 2010 und einer Pelletsheizung aus dem Jahr 2021. Die Immobilie ist möbliert. Die Warmwasserversorgung erfolgt über eine Wärmepumpe. Alle Oberflächen und Leitungen wurden in den letzten 10 Jahren erneuert. Ein neuer Kamin sorgt für gemütliche Wärme. Der Dachboden ist ausbaufähig. Das Anwesen verfügt über 2 Doppelgaragen, 1 Stadl und einen extra Bauplatz. Der große Garten ist rundum neu eingezäunt und verfügt über eine uneinsehbare Terrasse sowie einen Brunnen zur Bewässerung. Dieses Landhaus bietet eine einzigartige Kombination aus modernem Komfort und traditionellem Charme. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und lassen Sie sich von diesem Traumhaus begeistern! Wohnfläche ca. 220m² Wohnnutzfläche ca. 400m² Grundstücksfläche ca. 1.500m² Energieausweis: in Arbeit Kaufpreis EUR 399.000,- Finanzierungshilfe wird geboten Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Eine Weitergabe der übermittelten Daten an Dritte ist nicht gestattet. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Nebenkosten bei Kauf, wie Grunderwerbsteuer, Vertragserrichtungskosten, Notar- und Grundbuchkosten, sind vom Käufer zu tragen. Die Nebenkosten bei Miete, wie Mietvertragserstellungsgebühr, Kaution sind vom Mieter/in zu tragen. Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Der Makler kann als Doppelmakler tätig werden. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Die Provision in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises zzgl. gesetzl. USt. (Wert der Immobilie bis EUR 36.336,42 je 4% des Gesamtkaufpreises zzgl. gesetzl. USt. sowie bei einem Wert von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50 je EUR 1.453,46 (Schwellenwertregelung gem. §12 Abs. 4 Immobilienmakler VO)) bzw. 2 BMM ist ausschließlich bei Zustandekommen eines gültigen Rechtsgeschäfts fällig und vom Käufer bzw. Mieter an ERA, Wölfl Immobilientreuhand GmbH, zu zahlen. Es wird auch ausdrücklich auf die Geltung der AGB der Firma Wölfl Immobilientreuhand GmbH sowie der Nebenkostenübersicht hingewiesen. Hiermit weisen wir auf das Bestehen eines familiären und/oder wirtschaftlichen Naheverhältnis zum Vermieter/Verkäufer hin.... [Mehr]