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Panorama Baugrund
€ 895.000,-
5721 Piesendorf / 1209m²
€ 740,28 / m²
#Baugrund
Baugrund in Karlstein
3822 Karlstein an der Thaya / 1189m²
Mehr Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.
Baugrund mit Glasfaseranschluss
€ 15.134,-
3852 Gastern / 1081m²
€ 14,- / m²
€ 22.040,-
3852 Gastern / 1160m²
€ 19,- / m²
Baugrund in Ortsrandlage!
6065 Thaur / 408m²
#Baugrund #Hanglage
Das Grundstück befindet sich südlich der Dörferstraße am westlichen Ortsrand von Thaur. Die Zufahrt ist über die nördlich gelegene Straße bzw. einem von Norden nach Süden verlaufenden Stichweg, der auch die südlich gelegenen Grundstücke versorgt. Alle Versorgungsleitungen befinden sich an der Grundstücksgrenze oder in der Gemeindestraße. Durch die Lage in einer leichten, nach Süden abfallenden Hanglage ist eine Bebauung mit Aussicht möglich. Im Bereich des Grundstücks wurde ein Bebauungsplan erlassen, dieser gibt sämtliche Bebauungsmöglichkeiten vor. Das Ortszentrum mit Schule, Kindergarten, Gemeinde, Bank, etc. ist in wenigen Minuten erreichbar. Das Grundstück besticht durch die ganzjährige Besonnung! Für Fragen oder weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! NEBENGEBÜHREN BEI KAUFABWICKLUNG (BERECHNET VOM KAUFPREIS): 3,5% Grunderwerbsteuer 1,1% Grundbuchseintragung 3,6%Vermittlungsprovision inkl. USt. 1,5% - 3% Vertragserrichtung inkl. USt Kosten der Beglaubigung plus Barauslagen... [Mehr]
Baugrund zu verkaufen!
€ 21.944,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 20,30 / m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,30 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
Baugrund mit Bauzwang
€ 91.611,-
5242 St. Johann am Walde / 1053m²
€ 87,- / m²
#Baugrund #aufgeschlossen
Sonniges Baugrundstück in St.Johann am Walde. Dieses Grundstück ist von Nordwest erschlossen und liegt an einer Gemeindestrasse in der Ortschaft Peretseck / Klaftereith. Wasserleitung (Genossenschaft), Strom, Kanal etc. sind am Grundstück, ebenso ist ein Glasfaseranschluss in Arbeit. Die Aufschließungskosten an die Gemeinde sind nicht bezahlt. Es besteht Bauzwang, die Widmung ist Dorfgebiet. Sämtlicher Infrastrukturanlagen sind im Ort erreichbar. Der Schilift ist ca. 500 m entfernt Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (nach § 11 FAGG ) hin. Damit Ihre Rechte gewahrt werden, beantworten wir nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Handy, E-Mail). Wir werden gerne vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist für Sie tätig, wenn Sie uns gesetzeskonform (FAGG) und ausdrücklich (am besten per E-Mail) auffordern. Wenn Kaufvertrag/ Mietvertrag nicht zustande kommen, ist unsere Tätigkeit für Sie völlig kostenfrei. Wir möchten an dieser Stelle auf unsere Doppelmaklertätigkeit hinweisen. Für weitere Infos oder eine Besichtigung steht Ihnen Herr Erlinger unter Tel. [Tel] sehr gerne zur Verfügung.... [Mehr]
€ 14.476,-
3852 Gastern / 1034m²
€ 101.355,-
5242 St. Johann am Walde / 1165m²
Sonniges Baugrundstück in St.Johann am Walde. Dieses Grundstück ist von Nordwest erschlossen und liegt an einer Gemeinde Strasse in der Ortschaft Peretseck / Klaftereith. Wasserleitung ( Genossenschaft ), Strom, Kanal etc. sind am Grundstück ebenso ist ein Glasfaseranschluss in Arbeit. Die Aufschließungskosten an die Gemeinde sind nicht bezahlt. Es besteht Bauzwang, die Widmung ist Dorfgebiet. Sämtlicher Infrastrukturanlagen sind im Ort erreichbar. Der Schilift ist ca. 500 m entfernt Wir weisen auf Ihre 14-tägige Rücktrittsfrist (nach § 11 FAGG ) hin. Damit Ihre Rechte gewahrt werden, beantworten wir nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Handy, E-Mail). Wir werden gerne vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist für Sie tätig, wenn Sie uns gesetzeskonform (FAGG) und ausdrücklich (am besten per E-Mail) auffordern. Wenn Kaufvertrag/ Mietvertrag nicht zustande kommen, ist unsere Tätigkeit für Sie völlig kostenfrei. Wir möchten an dieser Stelle auf unsere Doppelmaklertätigkeit hinweisen. Für weitere Infos oder eine Besichtigung steht Ihnen Herr Erlinger unter Tel. [Tel] sehr gerne zur Verfügung.... [Mehr]
3822 Karlstein an der Thaya / 883m²
Baugrund in Niedergrünbach
€ 12.376,-
3532 Rastenfeld / 952m²
€ 13,- / m²
Der Bauplatz wird mit Bauzwang verkauft, d.h. innerhalb von 3 Jahren nach Unterfertigung des Kaufvertrages ist mit dem Bau eines ganzjährig bewohnbaren Hauses mit mind. 80 m² Wohnnutzfläche zu beginnen. Das Bauvorhaben ist innerhalb der nächsten fünf Jahre fertigzustellen und der Hauptwohnsitz ist zu begründen. Bei Interesse ist ein schriftliches Ansuchen unter Bekanntgabe der persönlichen Daten sowie der geplanten Umsetzung zu übermitteln. Der Verkauf wird vom Gemeinderat beschlossen. Gerne können weitere Auskünfte angefordert werden. Die Aufschließungsabgabe beträgt € 21.209,38. Nicht enthalten sind die Abgaben für Wasser- und Kanalanschluss.... [Mehr]
€ 59.027,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 64,30 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 64,30 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]