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Baugrund in Karlstein
3822 Karlstein an der Thaya / 800m²
#Baugrund
Mehr Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.
Baugrund in Inzing!
€ 388.000,-
6401 Inzing / 387,88m²
€ 1.000,31 / m²
#Baugrund #ruhig
Baugrundstück in Inzing - Ihr neues Zuhause in ruhiger Umgebung. Dieses Grundstück bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, komfortabel und stilvoll inmitten des lebendigen Inzing zu leben. Sie werden die Nähe zu allen Annehmlichkeiten schätzen und gleichzeitig die Ruhe und Privatsphäre Ihres neuen Zuhauses genießen. Infrastruktur Supermarkt: M-Preis, Hauptstraße 40 in Inzing Bahnhof: Nur 5 Gehminuten vom Grundstück entfernt Weitere Einkaufsmöglichkeiten: Hofer in der Bahnhofstraße in Zirl (3 km) Freizeitaktivitäten: Schwimmkurs für Kinder Betreuungseinrichtungen für Kinder: Kinderkrippe: Winzinger, Kirchgasse 10, 6401 Inzing - Unsere Betreuungseinrichtung für die Kleinsten ab 18 Monaten. Kindergarten: Kirchgasse 3 & Kirchgasse 10, 6401 Inzing - Für die Betreuung der 3 bis 6-jährigen Kinder führen wir 7 Gruppen in 2 Kindergärten. Schülerhort: Mühlweg 12, 6401 Inzing - Hier werden schulpflichtige Kinder bis 17.00 Uhr pädagogisch betreut. Bedarfsorientierte Mittagsbetreuung: Kirchgasse 10, 6401 Inzing - Unser Betreuungsangebot mit Mittagstisch für schulpflichtige Kinder bis 14: 00 Uhr. Kontakt: Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig. Infrastruktur / Entfernungen Gesundheit Arzt <500m Apotheke <500m Krankenhaus <4.000m Kinder & Schulen Schule <500m Kindergarten <500m Nahversorgung Supermarkt <500m Bäckerei <500m Einkaufszentrum <10.000m Sonstige Bank <500m Geldautomat <3.000m Post <500m Polizei <4.000m Verkehr Bus <500m Autobahnanschluss <2.000m Bahnhof <1.000m Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: Open Street Map... [Mehr]
Baugrund Sonnenfeld
2091 Langau
Gemeinde-Wohnbauförderung möglich Bauplatzgröße zwischen 500 und 900 m²
Baugrund zu verkaufen
7542 Gerersdorf bei Güssing / 1809m²
3822 Karlstein an der Thaya / 885m²
Baugrund in Griesbach
€ 10.980,-
3874 Griesbach / 1220m²
€ 9,- / m²
Bauzwang: Innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertrag ist mit dem Bau eines konsensmäßigen Wohngebäudes zu beginnen.
BAUGRUND OHNE BEBAUUNGSVERPLFICHTUNG
€ 249.000,-
2000 Stockerau / 819m²
€ 304,03 / m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
GRUNDSTÜCK OHNE BEBAUUNGSVERPFLICHTUNGDieses ca. 819 m² große Grundstück befindet sich in der Wienerstraße, 2000 Stockerau, und ist noch nicht aufgeschlossen. Dieses Grundstück wird aus einer größeren Fläche abgeschrieben. Ein Teilungsplan liegt vor und dieser wird bei Verkauf umgehend eingereicht. Das Grundstück ist teilweise als Bauland-Wohngebiet (BW) und als Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf) gewidmet. Bei Neubebauung wird seitens der Gemeinde die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben und es gelten die Bebauungsbestimmungen der Stadtgemeinde Stockerau (35 % Bebauungsdichte, Bauklasse I, II, Bauweise o/k), sowie die NÖ Bauordnung. Eckdaten: Grundstücksgröße: ca. 819 m², davonca. 475 m² BW (Bauland Wohngebiet) ca. 344 m² Glf (Grünland Land- und Forstwirtschaft) Bauweise: o, k (die gekuppelte Bauweise wird notwendig sein, da das Grundstück nur eine Breite von ca. 10 Meter hat, und es bereits ein Gebäude auf der rechten Seite gibt) Vorgartentiefe: 4 Meter Bau Zwang: NEIN - KEINE BEBAUUNGSVERPFICHTUNGBauklasse: I, IIBebauungsdichte: 35 %Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir auf Grund einer EU-Richtlinie erst dann Unterlagen zusenden können, wenn Sie uns eine E-Mail-anfrage mit Ihren vollständigen Kontaktdaten (Namen, Postanschrift, E-Mail und Telefonnummer) übermitteln. Sie erhalten dazu nach Ihrer Anfrage ein E-Mail mit einem Link, in dem Sie diese Punkte ergänzen/bestätigen, und im Anschluss das Exposé öffnen können.... [Mehr]
€ 9.819,-
3874 Griesbach / 1091m²
Bauzwang: Innerhalb von 5 Jahren ab Kaufvertrag ist mit dem Bau eines konsensmäßigen Wohngebäudes zu beginnen
Baugrund in Aussichtslage
€ 252.000,-
6471 Arzl im Pitztal / 600m²
€ 420,- / m²
#Baugrund #Hanglage #ruhig
Objekthighlights: • unverbaubar durch Hanglage • sonnige, ruhige Südlage • sehr gute Verkehrsanbindung • zahlreiche Schi-und Wandergebiete in unmittelbarer Nähe • gute Infrastruktur Wenn Sie auf der Suche nach einem herrlich ruhig gelegenen Baugrundstück für Ihr zukünftiges Eigenheim sind, dann ist dieses Angebot genau das Richtige für Sie! Für weitere Informationen bzw. Besichtigungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Besichtigungen nur mit Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten vornehmen, da wir dem Abgeber gegenüber nachweisverpflichtet sind. Alle Angaben laut Abgeber - Irrtümer vorbehalten. Nebenkosten Kaufvertrag: 3,5 % Grunderwerbsteuer 1,1 % Grundbuchseintragungsgebühr Kaufvertragserrichtung und Treuhandschaft lt. Tarifordnung des Vertragserrichters Provision 3 % vom Kaufpreis zzgl. MwSt. Dieses Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverwertung vorbehalten.... [Mehr]
Baugrund in Matzendorf
€ 230.000,-
2751 Matzendorf-Hölles / 623m²
€ 369,18 / m²
Obj. Nr. 2262 Das Grundstück befindet sich in Matzendorf / Hölles im Bezirk Wiener Neustadt in Siedlungslage. Das Ausmaß der gut konfigurierten Eckbauparzelle beträgt ca. 623 m². Es verfügt über die Widmung Bauland / Wohngebiet und kann in offener Bauweise bebaut werden. Die Aufschließungskosten wurden vom Verkäufer bereits an die Gemeinde bezahlt. Anfallende Anschlusskosten an die Versorgungsunternehmungen sind vom Käufer zu entrichten. Für das Grundstück besteht kein Bauzwang. Kaufpreis: € 230.000, ausbezahlt und lastenfrei... [Mehr]
Baugrund mit Glasfaseranschluss
€ 26.106,-
3852 Gastern / 1374m²
€ 19,- / m²
Baugrund zu verkaufen!
€ 63.271,-
3950 Gmünd / 984m²
€ 64,30 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 64,30 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]