Es können maximal 99 Objekte in der Merkliste gespeichert werden.
Durch Klicken auf eine Social Media Anmeldung akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen & Datenschutzrichtlinie.
Durch Klicken auf Anmelden akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen & Datenschutzrichtlinie.
Passwort vergessen?
Noch nicht registriert? Jetzt kostenlos registrieren.
61 bis 72 von mehr als 120
Geben Sie einen Namen für das Suchprofil ein:
Geben sie Ihre E-Mail Adresse ein:
Keine gültige E-Mail-Adresse
Durch klicken auf Speichern akzeptiere ich dieNutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien
Es können maximal 25 Suchprofile gespeichert werden.
Prüfen Sie bitte Ihren Posteingang und aktivieren Sie den Suchagenten.
Sie können Ihren Suchagenten über die Suchagent E-Mail verwalten.
Unverbaubares Grundstück in MÖTZ zu verkaufen (Privatverkauf)
€ 229.000,-
6423 Mötz / 420m²
€ 545,24 / m²
#Baugrund #aufgeschlossen #ruhig
unverbaubares, ruhiges Grundstück im Grünen am Ende einer Sackgasse. Adresse: Scheiffele 14, 6423 Mötz Grundstück: 6839/15; GB 80113 Mötz; EZ 526 Fläche: 420 m2 Kaufpreis 2024: 269.000 € Flächenwidmung: Bauland W. Wohngebiet (seit 2006) Bebauung: unbebaut Erschließung: aufgeschlossenes Grundstück: Kanal, Wasser, 5G bis Nachbargrundstück Zufahrt: über öffentlichen Weg möglich (kein Servitutrecht) Kontakt: Bitte um Kontaktaufnahme via E-Mail [E-Mail-Adresse entfernt] mit Bekanntgabe ihrer Telefonnummer und Name. Ich rufe Sie im Anschluss so bald als möglich zurück.... [Mehr]
Baugrund zu verkaufen
€ 212.876,-
7542 Gerersdorf bei Güssing / 10973m²
€ 19,40 / m²
#Baugrund #Landwirtschaftsgrund
Baugrund besteht aus mehreren Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Grünland
7542 Rehgraben / 11437m²
#Baugrund
Baugrund besteht aus zwei Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Wald
7542 Rehgraben / 3002m²
Baugrund besteht aus zwei Grundstücken, teilweise Bauland-Dorfgebiet und Grünland
€ 18.360,-
3913 Rohrenreith / 918m²
€ 20,- / m²
#Baugrund #ruhig
Baugrund in Rohrenreith in ruhiger Lage zu verkaufen;
Villenbaugrund zu verkaufen
6850 Dornbirn / 1280m²
#Baugrund #Hanglage
Willkommen bei Bischof Immobilien! Wir verkaufen einen schönen Villenbaugrund in leichter Hanglage mit schöner Aussicht auf das Rheintal / Richtung Bodensee. Das Grundstück ist südwestseitig ausgerichtet. Konfiguration: in etwa rechteckig, zirka 28 m x 46 m Zufahrt: rechtlich gesichert, Miteigentum an einer Zufahrtsparzelle Widmung: Bau-Wohngebiet (Umwidmung erfolgt erst) Ver- und Entsorgung: Wasser/Kanal, Strom befinden sich am bzw. Nähe Grundstück bzw. Straße Gefahrenzonenplan: Das Grundstück befindet sich in keiner Gefahrenzone Weitere Informationen zum Objekt gerne auf Anfrage per Mail an [E-Mail-Adresse entfernt], bzw. über das Kontaktfeld des Immobilienportals! Wir garantieren Ihnen eine unkomplizierte professionelle Abwicklung! Seit 30 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg. Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen Erfahrung als Immobilienmakler. Wir beraten Sie persönlich! Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Experten-Wissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit. Mit unseren Objekten schaffen wir für Sie mehr Lebensqualität. Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte: Rainer Bischof, MSc Bischof Immobilien GmbH Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht. Noch mehr interessante Objekte finden Sie auf www.bischofimmo.at!... [Mehr]
Baugrundstück zu verkaufen
€ 600.000,-
6850 Dornbirn / 970m²
€ 618,56 / m²
#Baugrund #Hanglage #aufgeschlossen
Willkommen bei Bischof Immobilien! Wir verkaufen ein voll erschlossenes Baugrundstück mit folgenden Objekteigenschaften • WIdmung: Bau-Wohngebiet • rechteckige Form, leichte Hanglage • geeignet für Einfamilien/Zweifamilienhaus oder Doppelhaus / teilbar • voll erschlossen: Strom / Kanalisierung / Wasser / Telekom (A1) in unmittelbarer Nähe • Zufahrt: Dienstbarkeit Weitere Informationen zum Objekt gerne auf Anfrage per Mail an [E-Mail-Adresse entfernt], bzw. über das Kontaktfeld des Immobilienportals! Wir garantieren Ihnen eine unkomplizierte professionelle Abwicklung! Seit über 20 Jahren unterstützen wir unsere Kunden sehr erfolgreich bei der Immobilienvermittlung in Vorarlberg. Profitieren auch Sie von den vielen Vorteilen unserer langjährigen und einschlägigen Erfahrung als Immobilienmakler, -treuhänder und Sachverständiger. Wir beraten Sie persönlich! Diskretion, Zuverlässigkeit und ein umfassendes Experten-Wissen kennzeichnen seit jeher unsere Arbeit. Mit unseren Objekten schaffen wir für Sie mehr Lebensqualität. Ihr Vorarlberger Immobilien-Experte: Rainer Bischof, MSc Bischof Immobilien GmbH Kreuzgasse 6a, A - 6850 Dornbirn Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. Der §15 Maklergesetz (besondere Provisionsvereinbarungen) gilt als vereinbart – siehe Kaufnebenkostenübersicht. Noch mehr interessante Objekte finden Sie auf www.bischofimmo.at! Folgen Sie uns auch auf Facebook, Twitter und Google+!... [Mehr]
Baugrund zu verkaufen!
€ 21.944,-
3950 Gmünd / 1081m²
€ 20,30 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 20,30 pro Quadratmeter Grundstücksfläche, fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 59.027,-
3950 Gmünd / 918m²
€ 64,30 / m²
Die Baugrundstücke werden an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 64,30 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
€ 14.230,-
3950 Gmünd / 701m²
€ 47.560,-
3950 Gmünd / 820m²
€ 58,- / m²
Das Baugrundstück wird an Bauwillige zu folgenden Bedingungen abgegeben: KAUFPREIS: € 58,00 pro m² Bauland fällig bei Kaufvertragsabschluss, zuzüglich der Aufschließungsabgabe nach der NÖ Bauordnung. NEBENKOSTEN: Sämtliche mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere die Vertragserrichtungskosten, die Grunderwerbssteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr, die Beglaubigungskosten und Barauslagen, sind vom Käufer zu tragen. Die Immobilienertragssteuer in der gesetzlichen Höhe und die Berechnungskosten der Immobilienertragsteuer werden von der Verkäuferin getragen. WOHNBAUFÖRDERUNG: Die Aufschließungsabgabe wird um 30 Prozent ermäßigt (max. € 5.000, ), wenn die Voraussetzungen gemäß den Richtlinien erfüllt werden. VERBAUUNGSVERPFLICHTUNG: Der Käufer hat sich zu verpflichten, auf dem Baugrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten und mit den Bauarbeiten innerhalb von zwei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen und dieses Haus innerhalb weiterer fünf Jahre bezugsfertig herzustellen und innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung den Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Gmünd zu begründen. Für den Fall der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen bedingt sich die Stadtgemeinde Gmünd, ein im Kaufvertrag zu vereinbarendes Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht vor, welches auch eine finanzielle Schadloshaltung der Stadtgemeinde Gmünd am Käufer für die im Zuge des Rückkaufes entstehenden Kosten vorsieht. Die Stadtgemeinde Gmünd kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen („Härtefallen“, z.B. bei Vorliegen von sozialen oder wirtschaftlichen Missverhältnissen) von einer Ausübung des Wiederkaufsrechtes oder des Vorkaufsrechtes absehen oder von Nebenbedingungen (z.B. Wiederherstellung des Naturzustandes bei begonnener Bauführung) abstehen. NICHTVERÄNDERUNG DER GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN UND - GRENZEN: Die von der Stadtgemeinde Gmünd bei der Parzellierung der Bauplätze im Einzelnen festgelegten Grundstücksgestaltungen und Grundstücksgrößen folgen den Interessen der örtlichen Raumplanung und sind für den Käufer rechtsverbindlich. Eine nachträgliche Änderung der Grundstücksfläche und/oder der Grundstücksgrenzen (Grundstücksvereinigung, Grundstücksteilung, Grenzveränderungen, etc.), auch mit Nachbargrundstücken, durch den Käufer ist für die Dauer von 20 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages unzulässig.... [Mehr]
7542 Gerersdorf bei Güssing / 1809m²